Praxis für Logopädie Britta Berkel

in der Praxisgemeinschaft mit Ulrike Becker-Redding. Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.
Freiligrathstr. 3 // 44791 Bochum // Fon: 0234 79471258 // Fax: 0234 79472264 // Mobil: 0163 8908530 // Termine nach Vereinbarung.

Praxis für Logopädie Britta Berkel in der Praxisgemeinschaft mit Ulrike Becker-Redding. Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen - Info - Wie komme ich zum Logopäden?

Wie komme ich zum Logopäden?

Sollte Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit einer logopädischen Heilbehandlung feststellen, stellt er Ihnen eine Heilmittelverordnung mit Maßnahmen der Sprach-, Sprech, Stimm- und Schlucktherapie aus. Folgende Facharztgruppen dürfen Heilmittelverordnungen für eine logopädische Therapie ausstellen:

  • Allgemeinmediziner
  • Neurologen
  • HNO-Ärzte
  • Kinderärzte
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden
  • Phoniater / Pädaudiologen


Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss!

Mit dieser Erstverordnung melden Sie sich - gerne telefonisch - in der logopädischen Praxis an, wo ein ausführliches Erstgespräch (Anamnese) stattfindet. Anschließend wird eine Befunderhebung (Diagnostik) durchgeführt, um festzustellen, wo genau die Schwierigkeiten liegen und wie ausgeprägt diese sind. Die Ergebnisse bilden zusammen mit der ärztlichen Diagnose die Grundlage für die individuelle Zusammenstellung der Behandlungsmethode.

In der Regel werden als Erstverordnung 10 Sitzungen à 45 Minuten ausgestellt. Die Behandlungen finden regelmäßig einmal pro Woche statt, bei Bedarf ist eine Frequenzerhöhung/Verringerung möglich. Folgeverordnungen werden gemäß den Heilmittelrichtlinien in Absprache mit Ihrem Arzt ausgestellt. Jede logopädische Behandlung enthält neben spezifischen Übungen, regelmäßige Beratungsgespräche mit Eltern/Angehörigen und die Anleitung zum selbständigen Üben.

In manchen Situationen kann durch den Gesundheitszustand des Patienten ein Hausbesuch sinnvoll und erforderlich sein. Dies muss der Arzt zusätzlich auf der Verordnung vermerken. Dann biete ich Ihnen gern eine Therapie in Ihrem häuslichen Umfeld an.

Bei Fragen zu Ihrer Problematik bzw. Ihrer Verordnung rufen sie gerne an, ich berate Sie telefonisch!



Welche Kosten entstehen für mich?

Kinder und Jugendliche sind von Zuzahlungen befreit, die gesamten Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Patienten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (zurzeit 10% der Behandlungskosten sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro) selbst zahlen. Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!). Über besondere Ausnahmeregelungen informiert Sie gerne Ihre Krankenkasse.

Privatversicherte Patienten benötigen vom Arzt ein Privatrezept. Prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit im Vorfeld, ob die gesamten Kosten der logopädischen Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.